von WTKruemel » 22.08.2023, 11:58
Hallo Alex,
die wirklich relevanten Ebenen in beiden Plänen sind die Ebenen 1, 4, 5 und 6. Alle anderen kann man zunächst ausblenden. Bezogen auf deine Planänderungen sehe ich, abgesehen von den Höhen keine Probleme bei der Gleisführung, die prinzipiell so machbar sein sollte.
Suche im Internet die NEM102 (Umgrenzung des lichten Raumes) . Sie gibt u.a. an, welcher Raum ab Oberkante Schiene frei sein muß, das sind bei reinem Dampfbetrieb 59 mm, bei Oberleitungsbetrieb 65 mm.
Sollten sich jedoch zwei Gleise in unterschiedlicher Höhe "überschneiden" so muß man in beiden Fällen ca. 10-15 mm im Minimum hinzufügen (für Trassenbrett auf dem das Gleis aufgelegt wird, die eigentliche Trasse (das trapezförmige Schotterbett) und die Profilhöhe der Schiene) um den notwendigen Höhenunterscheid von Gleisoberkante zu Gleisoberkante zu erhalten.
Insofern sind die im Originalplan eingehaltenen 75 mm bei reinem Dampfbetrieb ausreichend. Der Raum oberhalb einer Lokomotive / eines Waggons reicht aber gerade dazu, ein Blatt Papier dazwischen zu schieben, aber nicht im geringsten für deinen Fünf-Finger-Kran, um irgendwelche Störungen zu beseitigen. Daher kommen die regelmäßig empfohlenen 80 - 90 mm als Minimum.
Wenn du diese Mindesthöhenunterschiede jetzt allerdings (selbst im Originalplan) erreichen möchtest, mußt du die Steigungen, die z.B. bei den Weichen im linken Bahnhofsbereich bei 3% liegen, bei den kurzen Bögen 24115 und 24107 links außen sogar bei 4,5%, nochmals deutlich erhöhen, was insbesondere bei den Weichen zu Problemen während des Fahrbetriebs führen wird.
Ohne alle Steigungen im Detail geprüft zu haben würde ich dir raten, ausschließlich deine geplanten Ergänzungen bei den Gleisen / Änderungen der Gleisführung durchzuführen und hierbei darauf zu achten, daß es keine weiteren Probleme mit den Steigungen / Mindesthöhenunterschieden gibt.
Gruß
Manfred
Hallo Alex,
die wirklich relevanten Ebenen in beiden Plänen sind die Ebenen 1, 4, 5 und 6. Alle anderen kann man zunächst ausblenden. Bezogen auf deine Planänderungen sehe ich, abgesehen von den Höhen keine Probleme bei der Gleisführung, die prinzipiell so machbar sein sollte.
Suche im Internet die [i][b]NEM102[/b] (Umgrenzung des lichten Raumes)[/i] . Sie gibt u.a. an, welcher Raum ab Oberkante Schiene frei sein muß, das sind bei reinem Dampfbetrieb 59 mm, bei Oberleitungsbetrieb 65 mm.
Sollten sich jedoch zwei Gleise in unterschiedlicher Höhe "überschneiden" so muß man in beiden Fällen ca. 10-15 mm im Minimum hinzufügen (für Trassenbrett auf dem das Gleis aufgelegt wird, die eigentliche Trasse (das trapezförmige Schotterbett) und die Profilhöhe der Schiene) um den notwendigen Höhenunterscheid von Gleisoberkante zu Gleisoberkante zu erhalten.
Insofern sind die im Originalplan eingehaltenen 75 mm bei reinem Dampfbetrieb ausreichend. Der Raum oberhalb einer Lokomotive / eines Waggons reicht aber gerade dazu, ein Blatt Papier dazwischen zu schieben, aber nicht im geringsten für deinen Fünf-Finger-Kran, um irgendwelche Störungen zu beseitigen. Daher kommen die regelmäßig empfohlenen 80 - 90 mm als Minimum.
Wenn du diese Mindesthöhenunterschiede jetzt allerdings (selbst im Originalplan) erreichen möchtest, mußt du die Steigungen, die z.B. bei den Weichen im linken Bahnhofsbereich bei 3% liegen, bei den kurzen Bögen 24115 und 24107 links außen sogar bei 4,5%, nochmals deutlich erhöhen, was insbesondere bei den Weichen zu Problemen während des Fahrbetriebs führen wird.
Ohne alle Steigungen im Detail geprüft zu haben würde ich dir raten, ausschließlich deine geplanten Ergänzungen bei den Gleisen / Änderungen der Gleisführung durchzuführen und hierbei darauf zu achten, daß es keine weiteren Probleme mit den Steigungen / Mindesthöhenunterschieden gibt.
Gruß
Manfred