Hallo zusammen,
bei meiner Suche im Internet bin ich auf dieses Forum gekommen. Kurz zu mir, ich bin Alex, 43 aus Baden-Württemberg.
Ich habe den Gleisplan vom Verlag bekommen und etwas modifiziert, in der oben Kehrschleife, habe ich das Wendegleis etwas länger gemacht, so habe ich dort noch einen "Parkplatz" für eine weiteren kleinen Zug mit 75cm.
Zudem habe ich wenn man diese obere Kehrschleife anders befährt eine Ausfahrt auf die rechte Anlagenseite, wo ein Anschluss hin soll um Züge in eine Trainsafe Vitrine fahren zu lassen.
Und unten im Schattenbahnhof habe ich ein zusätzliches Abstellgleis für einen Pendelzug eingeplant.
So nun zu meinem Problem:
Ich habe bei meiner Recherche im Internet gesehen das ich von Trassenoberkante bis Trassenoberkante mind. ca. 80mm einplanen soll. Aber die Planung vom MM sieht hier nur 75mm vor. Ich fahre ohne Oberleitung. Nun versuche ich den Abstand größer zu bekommen also auf die 80 bzw. 85mm aber irgendwie verstehe ich nicht nicht wie ich das einstellen kann. Kann mir hier jemand einen Tipp geben?
Zudem möchte ich in dem gewonnenen Platz im hinteren Teil der Anlage Viessmann Carmotion nutzen, gibt es eine Möglichkeit die Vollmer Steinkunststraße dort anzulegen um den Platz zu planen / zu prüfen ?
Gleis MM 06/2020
Moderator: IB Schneider
Hallo Manfred,
stimmt hätte ich anhängen sollen. Hier die Datei.
Viele Grüße
Alex
stimmt hätte ich anhängen sollen. Hier die Datei.
Viele Grüße
Alex
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- neue_anlage.tra
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Genau, das war der angepasste Plan.
Hier der Ausgangsplan.
Hier der Ausgangsplan.
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- 115-C-Mae (1).tra
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Hallo Alex,
die wirklich relevanten Ebenen in beiden Plänen sind die Ebenen 1, 4, 5 und 6. Alle anderen kann man zunächst ausblenden. Bezogen auf deine Planänderungen sehe ich, abgesehen von den Höhen keine Probleme bei der Gleisführung, die prinzipiell so machbar sein sollte.
Suche im Internet die NEM102 (Umgrenzung des lichten Raumes) . Sie gibt u.a. an, welcher Raum ab Oberkante Schiene frei sein muß, das sind bei reinem Dampfbetrieb 59 mm, bei Oberleitungsbetrieb 65 mm.
Sollten sich jedoch zwei Gleise in unterschiedlicher Höhe "überschneiden" so muß man in beiden Fällen ca. 10-15 mm im Minimum hinzufügen (für Trassenbrett auf dem das Gleis aufgelegt wird, die eigentliche Trasse (das trapezförmige Schotterbett) und die Profilhöhe der Schiene) um den notwendigen Höhenunterscheid von Gleisoberkante zu Gleisoberkante zu erhalten.
Insofern sind die im Originalplan eingehaltenen 75 mm bei reinem Dampfbetrieb ausreichend. Der Raum oberhalb einer Lokomotive / eines Waggons reicht aber gerade dazu, ein Blatt Papier dazwischen zu schieben, aber nicht im geringsten für deinen Fünf-Finger-Kran, um irgendwelche Störungen zu beseitigen. Daher kommen die regelmäßig empfohlenen 80 - 90 mm als Minimum.
Wenn du diese Mindesthöhenunterschiede jetzt allerdings (selbst im Originalplan) erreichen möchtest, mußt du die Steigungen, die z.B. bei den Weichen im linken Bahnhofsbereich bei 3% liegen, bei den kurzen Bögen 24115 und 24107 links außen sogar bei 4,5%, nochmals deutlich erhöhen, was insbesondere bei den Weichen zu Problemen während des Fahrbetriebs führen wird.
Ohne alle Steigungen im Detail geprüft zu haben würde ich dir raten, ausschließlich deine geplanten Ergänzungen bei den Gleisen / Änderungen der Gleisführung durchzuführen und hierbei darauf zu achten, daß es keine weiteren Probleme mit den Steigungen / Mindesthöhenunterschieden gibt.
Gruß
Manfred
die wirklich relevanten Ebenen in beiden Plänen sind die Ebenen 1, 4, 5 und 6. Alle anderen kann man zunächst ausblenden. Bezogen auf deine Planänderungen sehe ich, abgesehen von den Höhen keine Probleme bei der Gleisführung, die prinzipiell so machbar sein sollte.
Suche im Internet die NEM102 (Umgrenzung des lichten Raumes) . Sie gibt u.a. an, welcher Raum ab Oberkante Schiene frei sein muß, das sind bei reinem Dampfbetrieb 59 mm, bei Oberleitungsbetrieb 65 mm.
Sollten sich jedoch zwei Gleise in unterschiedlicher Höhe "überschneiden" so muß man in beiden Fällen ca. 10-15 mm im Minimum hinzufügen (für Trassenbrett auf dem das Gleis aufgelegt wird, die eigentliche Trasse (das trapezförmige Schotterbett) und die Profilhöhe der Schiene) um den notwendigen Höhenunterscheid von Gleisoberkante zu Gleisoberkante zu erhalten.
Insofern sind die im Originalplan eingehaltenen 75 mm bei reinem Dampfbetrieb ausreichend. Der Raum oberhalb einer Lokomotive / eines Waggons reicht aber gerade dazu, ein Blatt Papier dazwischen zu schieben, aber nicht im geringsten für deinen Fünf-Finger-Kran, um irgendwelche Störungen zu beseitigen. Daher kommen die regelmäßig empfohlenen 80 - 90 mm als Minimum.
Wenn du diese Mindesthöhenunterschiede jetzt allerdings (selbst im Originalplan) erreichen möchtest, mußt du die Steigungen, die z.B. bei den Weichen im linken Bahnhofsbereich bei 3% liegen, bei den kurzen Bögen 24115 und 24107 links außen sogar bei 4,5%, nochmals deutlich erhöhen, was insbesondere bei den Weichen zu Problemen während des Fahrbetriebs führen wird.
Ohne alle Steigungen im Detail geprüft zu haben würde ich dir raten, ausschließlich deine geplanten Ergänzungen bei den Gleisen / Änderungen der Gleisführung durchzuführen und hierbei darauf zu achten, daß es keine weiteren Probleme mit den Steigungen / Mindesthöhenunterschieden gibt.
Gruß
Manfred